AGB

1. Allgemeines

1.1. Diese Bestimmungen gelten für die Vermietung der mobilen Sauna sowie dem Wellness-Equipment (im Folgenden Sauna genannt). Über die Vermietung wird zwischen der Saunaversum GmbH, Erwin-BahnmüllerStraße 15, 71394 Kernen im Remstal, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Willy Gruslak (im folgenden Vermieter genannt) und dem Mieter ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen.

1.2. Der Mieter muss ein Mindestalter von 18 Jahren haben und im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Als Vertragspartner ist er verantwortlich für das Verhalten der Sauna-Nutzer während der Mietzeit und erklärt sich bereit, seiner Vorbildwirkung gerecht zu werden. Er trägt die Verantwortung für den sorgsamen und vorausschauenden Umgang mit dem Mietobjekt, speziell auch im Hinblick auf die Vorbeugung und Vermeidung von Vandalismus. Hierzu muss er im Bedarfsfalle aktiv tätig werden.

1.3. Er gewährleistet die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Über die Verhaltensweisen wird der Mieter schriftlich mit der Übergabe der Mietbedingungen informiert. Der Mieter ist verpflichtet, die Sauna im sauberen und funktionsfähigem Zustand unbeschadet wieder zu übergeben.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Ihre Anfrage stellt noch keine bindende Vertragserklärung dar.

2.2. Bei einer Mietanfrage erhalten Sie ein unverbindliches und kostenloses Angebot per E-Mail zugesandt. An dieses Angebot sind wir 5 Tage gebunden.

2.3. Besteht weiterer Beratungsbedarf, so wird das Angebot konkretisiert. Nach Abschluss der Beratung erhält der Kunde ein verbindliches Mietangebot per E-Mail zugesandt. Dieses Angebot stellt ein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Entspricht das Angebot den Vorstellungen des Mieters, so kann er dieses durch seine Annahmeerklärung schriftlich per E-Mail innerhalb von fünf Tagen annehmen. Mit der Annahme unseres Angebots durch den Mieter kommt der Mietvertrag zwischen dem Mieter und Vermieter.

3. Zahlung

3.1. Es werden nur die im Rahmen unseres Angebots jeweils mitgeteilten Zahlungsarten akzeptiert.

3.2. Bei festgestellten Mängeln bei der Abholung der Sauna ist der Vermieter beziehungsweise sein Bevollmächtigter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der offenen Forderungen einzubehalten.

3.3. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, auf geeignete Weise den für ihn entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Dem Mieter können Mehrkosten wie zum Beispiel Mahngebühren auferlegt werden.

4. Lieferung, Gefahrenübergang

4.1. Die Lieferung/Abholung erfolgt nach Vereinbarung. Mit erfolgter Übernahme durch den Mieter gehen sämtliche Gefahren auf den Mieter über.

4.2. Während der Mietzeit geht die Betriebsgefahr uneingeschränkt auf den Mieter über. Er haftet vereinbarungsgemäß für sämtliche Schäden an der Sauna sowie am Anhänger, welche nicht auf Verschleiß oder Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Eingeschlossen hierbei sind ausdrücklich auch Schäden durch Dritte, wie eventuell Vandalismus.

4.3. Informationen zur Zahlung, Lieferung und Erfüllung entnehmen Sie bitte dem Angebot.

4.4. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen

5. Haftungsregelungen

5.1. Der Vermieter haftet für Mängel und Schäden nur, wenn ihm diese bei Übergabe bekannt waren und protokolliert wurden.

5.2. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

5.3. Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache, welche bei der Übernahme bekannt waren und protokolliert wurden, mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

5.4. Der Mieter haftet ebenfalls für wissentliches Verschweigen von Mängeln oder Schäden, welche während der Mietzeit aufgetreten sind. Ausgeschlossen hiervon sind Schäden und Mängel, welche nachweislich auf Verschleiß, Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.

5.5. Beanstandungen und Mängelhaftungsansprüche können Sie unter der im Impressum angegebenen Adresse vorbringen.

6. Übergabe/Übernahme

6.1. Die Sauna wird dem Mieter in einem sauberen, desinfizierten und funktionstüchtigen Zustand übergeben. Die erfolgte Einweisung durch den Vermieter ist im Mietvertrag / Übergabeprotokoll zu bestätigen.

6.2. Der Mieter hat die Sauna bei Übergabe auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind im Übergabeprotokoll zu vermerken und zu dokumentieren. Spätere Mängelanzeigen können nicht berücksichtigt werden und fallen zu Lasten des Mieters.

6.3. Der Vermieter übernimmt die Sauna in besenrein gereinigtem Zustand. Der Ofen ist aschefrei zu übergeben. Festgestellte Mängel werden im Übernahmeprotokoll festgehalten und müssen dokumentiert werden.

7. Stornierung und Kosten

Der Mieter kann den Vertrag zu folgenden Bedingungen stornieren:

  • bis 8 Tage vor Mietbeginn | kostenfrei möglich
  • 7 – 4 Tage vor Mietbeginn | 20% des Mietpreises werden fällig
  • 3 – 1 Tag vor Mietbeginn | 50% des Mietpreises werden fällig
  • am Miet-Tag | 80% des Mietpreises werden fällig

8. Sonstige Bestimmungen

8.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2. Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.